§ 4 Widerrufsrecht/Rückgaberecht
1. Der Verbraucher hat das Recht, die Ware innerhalb eines Monats nach Eingang zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware in die vor der Retourensendung angefragte deutsche Lieferanschrift oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dieses Recht erlischt sofern die Ware nicht original verpackt zurückgesandt wird oder Eingriffe an der Ware erkennbar sind.
2. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts bei einem Bestellwert bis zu EURO 40 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EURO 40 werden die Kosten der Rücksendung erstattet. Rücksendungen haben frei, d.h. frankiert, zu erfolgen. Unfrei versendete Pakete werden nicht entgegengenommen.
3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
4. Bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind; bei gebrauchten oder abgenutzten Waren; bei Online-Auktionen; bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen; bei der Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden oder einem Dritten entsiegelt worden sind; Nach der gesetzlichen Regelung § 3 Abs. 2 Fernabsatzgesetz besteht kein Rückgaberecht: - bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind; - bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. - bei Kaufverträgen, die durch Auktionen/Versteigerungen ( § 156 BGB ) geschlossen in den sonstigen Fällen des § 3 Abs. 2 FernAbsG
Das Rückgaberecht wird anstatt des Widerrufrechtes vereinbart.
5. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -- zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
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